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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98   

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https://dejure.org/1998,5529
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98 (https://dejure.org/1998,5529)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.11.1998 - L 11 KA 57/98 (https://dejure.org/1998,5529)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. November 1998 - L 11 KA 57/98 (https://dejure.org/1998,5529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ; Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch arztbezogene Prüfung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen nach Durchschnittswerten ; Gegenüberstellung der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98
    Den Prüfgremien kommt, weil die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit von der Beurteilung zahlreicher, nicht exakt quantifizierbarer Einzelfaktoren abhängt und letztlich eine wertende Betrachtung erfordert, ein Beurteilungsspielraum zu, der nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25; BSG, Urteil vom 15.01.1995 - 6 RKa 58/94 -).

    Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Arztgruppe ist grundsätzlich, für welches Fachgebiet der Vertragsarzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, sofern die Vergleichsgruppe hinreichend groß und in sich homogen ist (BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 -, ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteile vom 24.04.1996 - L 11 Ka 82/95 - und vom 26.06.1996 - L 11 Ka 57/96 -).

    Die Notwendigkeit der Bildung engerer Vergleichsgruppen ist allenfalls dann begründet, wenn sich die Praxisstruktur im Einzelfall sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung des Patientenklientels als auch des ärztlichen Diagnose- und Behandlungsspektrums so weit von der Typik der Vergleichsgruppe entfernt hat, daß der Versorgungsauftrag nicht mehr umfassend wahrgenommen wird (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 -).

    Der Kläger hätte hier darlegen müssen, durch welche ambulanten ärztlichen Maßnahmen er in Behandlungsfällen, in denen typischerweise die Ärzte mit vergleichbarem Leistungsspektrum Patienten zur stationären Behandlung einweisen, Krankenhausbehandlung vermieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1996 - L 11 Ka 82/95

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98
    Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Arztgruppe ist grundsätzlich, für welches Fachgebiet der Vertragsarzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, sofern die Vergleichsgruppe hinreichend groß und in sich homogen ist (BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 -, ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteile vom 24.04.1996 - L 11 Ka 82/95 - und vom 26.06.1996 - L 11 Ka 57/96 -).

    Praxisbesonderheiten sind nur solche Umstände, die aus der Patientenstruktur herrühren und nicht arztbezogen sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24.04.1996 - L 11 Ka 82/95 - und vom 12.06.1996 - L 11 Ka 42/95 -).

    Zusatzbezeichnungen stellen ebenso wie eine besondere apparative Ausstattung grundsätzlich keine Praxisbesonderheit dar, weil es sich nicht um aus der Morbiditätsstruktur herrührende Umstände handelt (vgl. Senats urteil vom 24.04.1996 - L 11 Ka 82/95 -).

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98
    Die Aussagekraft einer Anwendungsfrequenztabelle ist schon deshalb begrenzt, weil die eigenen Angaben des Arztes die unwirtschaftliche Behandlungsweise verdecken können (vgl. BSG SozR 2200 § 368n RVO Nr. 31; SozR 3-2500 § 106 Nr. 33; Senats urteil vom 24.04.1996 - L 11 Ka 2/95 -).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98
    Da dem Kläger in allen gekürzten Sparten Überschreitungen im Bereich des offensichtlichen Mißverhältnisses verbleiben, war eine weitere detaillierte Begründung der Kürzungshöhe nicht erforderlich (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98
    Praxisbesonderheiten sind nur solche Umstände, die aus der Patientenstruktur herrühren und nicht arztbezogen sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24.04.1996 - L 11 Ka 82/95 - und vom 12.06.1996 - L 11 Ka 42/95 -).
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98
    Hierzu hätte er vortragen müssen, durch welche vermehrten Leistungen er in welcher Art von Behandlungsfällen aus welchem Grund welche Einsparungen erzielt hat (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1996 - L 11 Ka 2/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98
    Die Aussagekraft einer Anwendungsfrequenztabelle ist schon deshalb begrenzt, weil die eigenen Angaben des Arztes die unwirtschaftliche Behandlungsweise verdecken können (vgl. BSG SozR 2200 § 368n RVO Nr. 31; SozR 3-2500 § 106 Nr. 33; Senats urteil vom 24.04.1996 - L 11 Ka 2/95 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02

    Vertragsarztangelegenheiten

    Für die Anerkennung einer Praxisbesonderheit ist es deshalb nicht ausreichend, dass bestimmte Leistungen in der Praxis eines Arztes erbracht werden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27); Praxisbesonderheiten sind vielmehr nur solche Umstände, die aus der Patientenstruktur herrühren und nicht arztbezogen sind (LSG NRW Urteile vom 24.04.1996 - L 11 RKa 82/95 -, vom 12.06.1996 - L 11 Ka 42/95 -, vom 25.11.1998 - L 11 KA 57/98 - und vom 14.04.1999 - L 11 KA 117/98 -).
  • SG Düsseldorf, 14.01.2009 - S 2 (14) KA 153/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Klägerin hätte vielmehr zahlenmäßig spezifiziert darlegen müssen, wie sich ihr Patientengut in der Zusammensetzung von demjenigen der Vergleichsgruppe unterscheidet und wie sich dies konkret auf die gekürzten Leistungssparten und die Nr. 03120 EBM auswirkt (st. Rspr.; vgl. z.B. LSG NRW, Urteil vom 25.11.1998 - L 11 KA 57/98 -).
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